Standards für Mitglieder

 

 

    Allgemeines

  • Unser Standard für Mitglieder orientiert sich streng am Tierschutzgesetz (TierSchG), den Richtlinien des Tierärztliche Vereinigung für den Tierschutz (TVT), dem Säugetiergutachten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und einigen von uns bestimmten Zusätzen. 
  • Standards der einzelnen Arten befinden sich im Mitgliederbereich (Forum)

1.) Mitgliedschaft

  • Mitglieder können nur natürliche, volljährige und geschäftsfähige Personen sein.
  • Mitglieder handeln selbstständig, eigenverantwortlich und sind verpflichtet sich selbstständig auf den aktuellsten Stand zu halten.
  • Mitglieder haben ihre Daten gegenüber der IG Nagerzucht stets aktuell zu halten. Ein Umzug, Namensänderung, Änderung vom öffentlichen Namen oder Beendigung der aktiven Zeit als Zucht oder Tierschutzeinrichtung ist umgehend mitzuteilen.
  • Unsere Mitglieder vertreten unsere Gemeinschaft. Entsprechend sind sie zu einem aufrichtigen Auftreten in der Öffentlichkeit verpflichtet, welches mit unserer Philosophie überein kommt. (siehe auch Punkt 6)
  • Verleumdung oder üble Nachrede von anderen Mitgliedern ist zu unterlassen. Missstände oder Erfahrungen mit unseriöse Züchtern und/oder unseriösen Mitgliedern sind dem Team mitzuteilen.
  • Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht! Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Inhalte innerhalb der Gemeinschaft verbleiben und nicht weiter getragen und/oder verbreitet werden.
  • Vervielfältigung und Nutzung der Texte, Bilder und Medien der IG Nagerzucht und des Mitgliederbereiches unterliegen dem Urheberrecht und sind nur mit Zustimmung der Leitung und des Eigentümers gestattet.
  • Das Mitglied sollte anstreben das Wissen stets zu erweitern. Unsere regionalen Treffen, biete hierzu eine freiwillige kostenlose Möglichkeit. Um voneinander zu lernen, wird empfohlen das neue Wissen in den Mitgliederbereich (Forum) zu stellen. Urheberrechte sind dabei zu beachten.
  • Ziel der Mitgliedschaft sollte idealerweise ein Miteinander arbeiten und Stations- und Artübergreifendes Lernen sein.

 

2.) Tierschutzgesetz

  • Das Tierschutzgesetz des Landes ist einzuhalten. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
    • darf die Möglichkeit zu Art gemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leid oder Schäden zugefügt werden,
    • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    • Jegliche Schmerzen, Leiden oder Schäden sind von dem Tier fern zu halten.
    • Im Krankheitsfall ist eine tiermedizinische Versorgung umgehend zu gewährleisten.
    • Der Tod darf nur durch Altersschwäche, tierärztlich betreute Krankheit oder einen Tierarzt erfolgen. Das Tier darf gesetzlich kein Leid verspüren oder Schaden nehmen.

 

3.) Mitgliedszeitraum, Probezeit, Vollmitgliedschaft, Kündigung

  • Jedes neue Mitglied geht in eine Probezeit, von mindestens 6 Monaten. In dieser Zeit kann sich das Mitglied mit den Standards vertraut machen. Das Mitglied hat im Probezeitraum die Möglichkeit eventuelle Differenzen zu den Standards auszubessern.
  • Nach Fristablauf von 6 Monaten, wird entschieden, ob die Probezeit verlängert, eine volle Mitgliedschaft zugelassen oder die Mitgliedschaft aufgehoben wird.
  • Die Mitgliedschaft wird fortlaufend regelmäßig überprüft. Siehe Punkt 4 „Kontrollen“.
  • Sollte das Mitglied gegen die Ordnungen, Standards oder Forumregeln verstoßen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung, Wiederholung oder Betrug, kann es zu einem sofortigen Ausschluss kommen.
  • Eine Kündigung hat schriftlich, zu einem zukünftigen Zeitraum zu erfolgen. Sie ist jederzeit mit sofortiger Wirkung gültig.

 

 4.) Kontrollen

  • Kontrollen finden in einem regelmäßigen Zeitraum, entweder theoretisch per Formular und Bildquellen oder praktisch vor Ort statt.
  • Dabei werden insbesondere Zuchträumlichkeiten auf Haltung und Hygiene, sowie Dokumentation und Aktualität der Daten überprüft. Selbstverständlich wird dabei auch auf Einhaltung der von der IG Nagerzucht vorgegebenen Ordnung und Standards überprüft.
  • Sollte das Formular unehrlich ausgefüllt, Bilder manipuliert oder Zuchträume und Unterbringungen dem zuständigen Prüfer nicht vorgestellt werden, wird dies als Betrugsversuch gewertet und führt zum sofortigen Ausschluss.

 

5.) Richtlinien und Standards

  • Die Richtlinien und die damit verbundenen Standards sind für alle Mitglieder verbindlich.
  • Empfehlungen sollten beachtet und möglichst umgesetzt werden.
  • Wenn Teilbereiche nicht eingehalten werden, ist dies zu begründen und mitzuteilen, ob dies ein vorübergehender oder dauerhafter Zustand ist. In Ausnahmefällen ist dies zu genehmigen.
  • Verstöße gegen die Ordnung, Standards, Schweigepflicht, Richtlinien, die nicht zulässig begründet werden, haben eine Abmahnung zur Folge. Bei Zuwiderhandlungen oder Wiederholung kann es zum Ausschluss führen.

6.) Öffentlichkeit und Mitgliederbereich

  • Unsere Mitglieder vertreten unsere Gemeinschaft. Entsprechend sind sie zu einem aufrichtigen gepflegtem Auftreten in der Öffentlichkeit verpflichtet, welches mit unserer Philosophie überein kommt.
  • Wenn das Mitglied eine öffentliche Plattform, Homepage o.ä. führt, hat es diese stets aktuell zu halten.
  • Auf der öffentlichen Plattform sind aufzuführen
    • für Züchter:
      • die Gehege müssen ersichtlich sein.
      • alle aktuellen Zuchttiere mit Namen/ID Nr., Geburtsdatum, Herkunft, Farbe und Gencode
      • sowie Würfe mit Namen/ID Nr., Elterntiere, Geburtsdatum, Jungtieranzahl, Farbe
    • Für Tierschutzeinrichtungen:
      • die Gehege müssen ersichtlich sein.
      • alle aktuellen Tiere mit Namen/ID Nr., Geburtsdatum/geschätztes Alter/unbekannt, Herkunft und Farbe
  • Die öffentliche Plattform ist mindestens einmal im Monat auf den aktuellsten Stand zu bringen.
  • Im Mitgliederbereich sind die Forenregeln und ein harmonisches Miteinander zu beachten.
  • Wenn das Mitglied keine Wurfchronik auf der Homepage veröffentlicht, hat es diese im Forum der IG Nagerzucht unter Wurfchroniken (Züchter intern) zu führen. Dabei gelten selbe Anforderungen wie unter Punkt 6.3 aufgeführt und die folgende zusätzlichen Informationen: Wurfstatus (Beispiel: Zuchtwurf, Unfallwurf, Notfallaufnahmewurf), Verbleib der Jungtiere und Auffälligkeiten / erbliche Defekte.
  • Auffälligkeiten und erbliche Defekte sind von Züchtern immer unter entsprechender Kategorie (Züchter intern) mitzuteilen, um andere Züchter zu informieren und es nachfolgenden Züchter Generationen einfacher zu machen. Dabei bitten wir um Sachlichkeit, Ehrlichkeit höflichen Umgang. Bitte beachten Sie die Schweigepflicht und sehen davon ab, außerhalb der Interessengemeinschaft über Defekte zu diskutieren oder gar zu lästern. Wenn Sie die Info nicht veröffentlichen möchten, bitten wir darum, die Admina oder eine Moderatorin zu informieren. Dann erstellen wir einen Passwort geschützten Bereich, der nicht öffentlich zugänglich ist.
  • Mitglieder stimmen zu, auf der Homepage der IG Nagerzucht veröffentlicht zu werden.

7.) Andere Vereinigungen und Gemeinschaften

  • Eine Mitgliedschaft in einem anderen Verein, Gemeinschaft o.ä. ist mitzuteilen.
  • Die Schweigepflicht der IG Nagerzucht ist bindend, sodass keine internen Informationen an andere Vereinigungen weitergegeben werden.
  • Eine Partnerschaft ist nach Rücksprache möglich.
  • Mitglieder sind verpflichtet, Personen und Vereinigungen die gesundheitliche Schäden, Qualzuchten oder Vermehrung in Kauf nehmen, zu meiden und dürfen diese in keiner Weise unterstützen.

8.) Haltung

  • Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Haltung dem Standard der zu haltenden Art entspricht. (Siehe Mitgliederbereich)
  • Das Mitglied muss über die räumlichen, finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten verfügen, um die Nagetiere unter hygienischen und der Art entsprechenden Anforderungen unterzubringen.
  • Die Unterbringungen müssen so entwickelt sein, dass sie ausbruchssicher und die darin untergebrachten Tiere vor Verletzungen geschützt sind.
  • Der Standort muss so gewählt sein, das er in einem Wohngebäude liegt, die Unterbringung vor direkter Sonneneinstrahlung und Zugluft geschützt ist, aber Tageslicht, Luftzirkulation und eine angemessene Temperatur gewährleistet sind. Eine direkte Einwirkung von Rauch, Fernseher, Musikanlage o.ä. muss vermieden werden.
  • Die Tiere sind so unter zu bringen, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist z.B. durch erstellen von Stallkarten.

9.) Quarantäne

  • Eine Haltung in kleinen Unterbringungen ist nur für einen kurzen Zeitraum von max.4 Wochen zulässig. Eine Unterbringung in großen Gehegen ist wünschenswert!
  • Wir empfehlen eine Quarantänezeit von 4-8 Wochen, um etwaige Krankheiten mit längerer Inkubationszeit auszuschließen.

10.) Zubehör und Einrichtung

  • Die Einrichtung und das Zubehör muss so ausgelegt sein, das es den Bedürfnissen der zu haltenden Nagetiere gerecht wird. Der natürliche Lebensraum sollte Vorbild sein.
  • Die Einstreuhöhe ist dem Standard der entsprechenden Art an zu passen. Als Einstreu sind Holzspäne, Sand oder andere natürliche Produkte empfehlenswert.
  • Tierschutzwidrige Artikel, wie z.B. parfümierte Einstreu, Hamsterwatte und zu kleine Laufräder und Laufräder mit Scherenschnitt sind untersagt. Die Liste tierschutzwidrige Artikel der IG Nagerzucht und des TVT sind geltend.

11.) Ernährung

  • Die Ernährung ist dem Standard der entsprechenden Art anzupassen.
  • Ein dauerhafter Zugang zu Futter und Wasser ist immer zu gewährleisten.
  • Alle Tiere sind in einem wohlernährten und gepflegten Zustand zu halten.
  • Trächtige Tiere sind mit ausreichend Eiweiß zu verpflegen. Es ist darauf zu achten, keine Nahrung zu verfüttern, die z.B. die Milchbildung hemmt oder andere negative Auswirkungen auf Muttertier und die Entwicklung der Jungtiere hat.
  • Farbstoffe, Pellets, Zucker, Melasse u.ä. sind im Futter zu meiden.
  • Bei Fütterung von Frischfutter, muss das Mitglied gewährleisten, dass dies auf den Verdauungstrakt der Tiere ausgelegt ist und es nicht zu Durchfällen kommt. Es muss täglich kontrolliert werden, dass es nicht schimmelt.
  • Das Risiko Parasiten und Keime durch Frischfutter einzuschleppen steigt. Deshalb empfehlen wir eine regelmäßige Kontrolle auf Parasitenbefall und eine Behandlung nach Bedarf, um die Tiere gesund zu halten. Siehe auch Punkt „Parasitenkontrolle“.

12.) Hygiene und Parasitenkontrolle

  • Die Tiere sind unter hygienischen Bedingungen unterzubringen. Dabei ist nicht nur auf Urin und Kot, sondern auch auf Staubbelastung zu achten.
  • Toilettenecken sind regelmäßig zu säubern.
  • Futter- und Wasserstellen sind sauber zu halten.
  • Reinigungen sind so durchzuführen, dass die Tiere keiner Verletzungsgefahr und keinem übermäßigen Stress ausgesetzt sind.
  • Mitglieder haben nach bestem Gewissen dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere keinen Parasitenbefall haben. Deshalb empfehlen wir regelmäßige Kontrollen und Behandlung nach Bedarf. Eine tiermedizinische Versorgung ist im Krankheitsfall umgehend zu gewährleisten.
  • Eine Verbreitung im eigenen Bestand und bei Abgabe von Parasiten ist durch entsprechende Maßnahmen zu unterbinden.

13.) Aufnahme von Tieren

  • Das Mitglied darf nur so viele Tiere anschaffen, wie es auch der Art entsprechend nach dem Standard der IG Nagerzucht unterbringen kann.
  • Bei Aufnahme ist das Mitglied selbst für die Kontrolle auf Parasiten und Krankheiten zuständig. Sollte Parasitenbefall oder Krankheiten festgestellt werden, ist der vorherige Besitzer sachlich zu unterrichten.
  • Das Mitglied hat festzustellen, ob eine tierärztliche Versorgung notwendig ist.
  • Wir empfehlen eine Quarantänezeit von 4-8 Wochen. (siehe Punkt „Quarantäne)

14.) Abgabe von Tieren

  • Das frühste Abgabealter ist dem Standard der entsprechenden Art zu entnehmen.
  • Das Mitglied hat die Sorgfaltspflicht, dass die Abgabetiere beim zukünftigen verantwortungsbewussten Halter artgerecht untergebracht sind, eine tierärztliche Versorgung gewährleistet ist und die Tiere mit dem nötigen Respekt behandelt werden. Eine Überprüfung der zukünftigen Haltungsbedingungen ist durch Fragen und per Bildquelle oder vor Ort erforderlich.
  • Der zukünftige Halter benötigt vor der Übergabe eine qualifizierte Beratung über die Haltung, Ernährung und Pflege der anzuschaffenden Art oder ausreichend Zugang zu qualifiziertem Informationsmaterial.
  • Deutlich gekennzeichnete Abgabebedingungen sind vor der Übergabe schriftlich zu klären.
  • Bei Abgabe ist deutlich zu kennzeichnen, ob das Tier als Heimtier/Liebhabertier oder als Zuchttier abgegeben wird. Um dies auch nachhaltig zu gewährleisten und Unstimmigkeiten vorzubeugen, hat die Abgabe mit dem schriftlichen Abgabevertrag von der IG Nagerzucht zu erfolgen.
  • Ein Abgabevertrag, der zusammen mit einem Rechtsanwalt entwickelt wurde, wird von der IG Nagerzucht zur Verfügung gestellt.
  • Eine Abgabe an Liebhaber als Heimtier / Liebhabertier hat ohne Stammbaum zu erfolgen.
  • Eine Abgabe als Zuchttier erfolgt immer mit gesamten korrekten Stammbaum.
  • Jedes Mitglied hat nach bestem Gewissen dafür Sorge zu tragen, dass das Nagetier gesund übergeben wird. Parasitentests und tierärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind empfehlenswert, siehe Punkt „Parasitenkontrolle“.
  • Bei Erbkrankheiten muss das Mitglied den potentiellen neuen Besitzer vor dem Kauf darüber informieren und diesen Fehler im Abgabevertrag vermerken. Die Entscheidung ob die Übergabe zustande kommt, liegt beim Käufer.
  • Das Mitglied sieht jedes Lebewesen einer Art als gleichwertig an. Ein Lebewesen verliert nicht an Wert, durch Alter, Farbe oder Gesundheitszustand, der ggf. sogar durch eine Erbkrankheit eingeschränkt ist.
  • Das Mitglied entscheidet selbst, ob es die Rücknahme gewährleisten kann. Dies unterliegt dem Punkt „Aufnahme von Tieren“.
  • Eine Abgabe unter Mitgliedern unterliegt den selben Kriterien wie unter Nicht-Mitgliedern.

Züchter

Zuchtpraxis

  • Das Mitglied das züchten möchte (nachfolgend Züchter betitelt), hat sich Wissen über Zucht und Zuchtformen anzueignen, idealerweise bevor es die Zucht praktisch umsetzt. Ein Zuchteinsatz erfordert mindestens Grundkenntnisse über die Zucht der entsprechenden Art.
  • Wir empfehlen Zuchtanfängern, sich bei uns einen erfahrenen Züchter als Mentor zu nehmen oder in der Nagerzucht Akademie das nötige Fachwissen zu erlernen.
  • Der Züchter hat sich an den Standard der entsprechenden Art zu halten. Dieser regelt Unterbringung, Gruppengröße, Typ, Zuchteinsatz, Jungtiertrennung, u.v.m.
  • Die Zuchttiere haben dem Zuchtstandard zu entsprechen oder das Ziel den Standard zu erreichen.
  • Der Züchter hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Eltern zweifelsfrei feststellen kann.
  • Der oberste Grundsatz des Züchters muss immer die Gesunderhaltung und Verbesserung der Art sein. Dafür wird aus ausgewählte Elterntieren verbesserter Nachwuchs hervorgebracht. Bei den Elterntieren wird ganzheitlich an Herkunft, Stammbaum, Gesundheit, Körperbau und Farbe gedacht.
  • Mitglieder sind verpflichtet, nach bestem Gewissen nur körperlich, sowie genetisch gesunde Tiere, mit langem anerkannten Stammbaum zur Zucht einzusetzen, die die ausreichende Kondition und eine entsprechende körperliche Voraussetzung aufweisen, um die Aufzucht ohne Schäden zu meistern.
  • Die Zuchtselektion muss nach bestem Gewissen, nach den Kriterien: Gesundheit, Erbgesundheit, Fitness, Vitalität, Fertilität, Aufzuchtverhalten, Charakter, Körperbau, Farbe, Zeichnung und Fellbeschaffenheit, entsprechend dem Standard der einzelnen Art, statt finden.
  • Die Tiere müssen dem Menschen gegenüber neugierig und aufgeschlossen sein.
  • Verhaltensstörungen, Aggressionen, Scheu, Bissigkeit, Krankheiten, Deformationen und Gendefekte sind als Zuchtausschluss anzusehen.
  • Wenn ein Weibchen überfordert ist, ist dies aus der Zucht zu nehmen.
  • Die menschliche Selektion von Jungtieren, während der Säuge- und Aufzuchtszeit ist untersagt.
  • Wenn ein Weibchen einen Wurf tötet, muss ausgeschlossen werden, dass dies gesundheitliche Ursachen hat. Erst wenn fest steht, dass die gesundheitliche Basis gegeben ist, darf ein zweiter Zuchtversuch gestartet werden. Sollte auch dieser Versuch scheitern, muss das Weibchen aus der Zucht ausgeschlossen werden.
  • Lediglich wenn kein anderer Ausweg möglich ist, kann die Aufzucht durch Ammen versucht werden, um einer Handaufzucht zu entgehen. Jedoch sollte dem Züchter das Risiko bewusst sein, dass die Jungtiere eine geringere Chance zu überleben haben.
  • Inzuchtverpaarungen sind nur mit ausreichend Wissen und Erfahrung, in Ausnahmen, durchzuführen.
  • Mit erblichen Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen ist ehrlich umzugehen, indem Züchter die mit der Linie arbeiten sachlich informiert werden. Dabei gibt es keine „schuldige Person“. Wir empfehlen der Information mit Dankbarkeit entgegen zu treten, dass darüber informiert wurde, um zukünftig in der Linie darauf achten zu können oder diese ggf. zu schließen. Auffälligkeiten sind im Forum festzuhalten, um es für nachfolgende Generationen einfacher zu machen.
  • Die Verpaarung von Trägern letaler Gene, die zu postnatalen (während der Trächtigkeit) oder pränatalem (nach der Geburt) Tod homozygoter Jungtiere führen ist untersagt und gilt laut Tierschutzgesetz als Tierquälerei und Qualzucht.
  • Die Zucht mit Qualzuchten ist untersagt. Die Qualzuchtenliste der IG Nagerzucht, die sich an der offiziellen Liste vom Bundesministerium und am Tierschutzgesetz orientiert, ist geltend.
  • Der Züchter darf sich nicht aus finanzieller Bereicherungen oder persönlichem Geltungsbedürfnis handeln. Ziel ist es, dass jedes Lebewesen gleich viel Wert ist.
  • Nach beenden der Zuchtaktivität ist das Mitglied verpflichtet, die Dokumentation min. 5 Jahre aufzubewahren, um Fragen der nachfolgenden Generation beantworten und nachhaltig an der Gesunderhaltung der Art beizutragen. Idealerweise wird die Dokumentation an die IG Nagerzucht übergeben. Damit erlischt die Aufbewahrungsfrist.

Dokumentation und Weiterbildung Züchter

  • Es ist eine Zuchtdokumentation in Form eines Zuchtbuchs zu führen. Die Form der Dokumentation ist dem Mitglied überlassen, solange es folgende Angaben enthält:
    • Art, Name/ID Nr., Geburtsdatum
    • Elterntiere mit Namen/ID Nr., Herkunft Geschlecht
    • Farbe und genetische Informationen soweit bekannt ist
    • Wurfstärke
    • Geschlechter der Jungtiere
    • Farben und ggf. wenn nötig Gencodes der Jungtiere
    • Auffälligkeiten und Informationen zum zukünftigen Verbleib.
    • Stammbäume
    • Die Vordrucke der IG Nagerzucht (siehe Forum) werden idealerweise genutzt.
  • Das Mitglied hat seine Tiere zu erkennen und sie per Dokumentation so festzuhalten, dass sie jeder Zeit zugeordnet werden können. z.B. können Stallkarten oder Fotos als Gedächnisstütze helfen.
  • Die IG Nagerzucht behält sich das Recht vor, Stammdaten und Stammbäume auszustellen und bei Bedarf an Mitglieder heraus zu geben.

Tierschutzeinrichtung

  • Das Mitglied (nachfolgend auch Tierschutzeinrichtung genannt) hat sich ausreichend Wissen über die entsprechende Art anzueignen, die sie vor hat zu betreuen. Dies beinhaltet mindestens Grundwissen zur Haltung und Pflege. Erbkrankheiten und potentielle Beeinträchtigungen sind zu erkennen und das betroffene Tier entsprechend zu behandeln.
  • Die Aufnahme von Tieren wird angestrebt, die sich in einer aktuellen Notlage befinden. Deshalb muss sich vorab ausreichend über Infektionskrankheiten, Parasiten, deren Behandlung, Hygienemaßnahmen und Quarantäne informiert werden.
  • Wir empfehlen Anfängern, sich bei uns einen erfahrenes Mitglied als Mentor zu nehmen oder in der Nagerzucht Akademie das nötige Fachwissen zu erlernen.
  • Die Tierschutzeinrichtung hat sich an den Standard der entsprechenden Art zu halten. Dieser regelt Unterbringung, Gruppengröße, u.v.m.
  • Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere bei Aufnahme nach Geschlechtern getrennt und potentiell trächtige Tiere den Zeitraum einer Trächtigkeit innerhalb der Station untergebracht werden. Erst wenn eine Trächtigkeit 100% ausgeschlossen ist und die Tiere gesund sind, dürfen sie zur Vermittlung frei gegeben werden.
  • Die Zucht mit Notfalltieren ist untersagt. Eine Abgabe erfolgt mit ausdrücklicher Kennzeichnung des Zuchtverbotes, mit dem Abgabevertrag der IG Nagerzucht.
  • Der Tierschutzeinrichtung darf nicht aus finanzieller Bereicherungen oder persönlichem Geltungsbedürfnis handeln. Ziel ist es, dass jedes Lebewesen gleich viel Wert ist.
  • Nach beenden der aktiven Zeit als Tierschutzeinrichtung ist das Mitglied verpflichtet, die Dokumentation min. 5 Jahre aufzubewahren, um Fragen der nachfolgenden Generation beantworten und nachhaltig an der Gesunderhaltung der Art beizutragen. Idealerweise wird die Dokumentation an die IG Nagerzucht übergeben. Damit erlischt die Aufbewahrungsfrist.

Dokumentation und Weiterbildung in Tierschutzeinrichtungen

  • Es ist eine detaillierte Dokumentation zu führen. Die Form der Dokumentation ist dem Mitglied überlassen, solange es folgende Angaben enthält:
    • Herkunftsdaten der vorherigen Besitzer
    • Tiere mit Art, Namen, Herkunft, Geschlecht und Farbe
    • ob Trächtigkeit bekannt
    • Auffälligkeiten und Erkrankungen
    • Informationen zum zukünftigen Verbleib.
    • Die Vordrucke der IG Nagerzucht (siehe Forum) werden idealerweise genutzt.
  • Das Mitglied hat seine Tiere zu erkennen und sie per Dokumentation so festzuhalten, dass sie jeder Zeit zugeordnet werden können. z.B. können Stallkarten oder Fotos als Gedächnisstütze helfen.
  • Die IG Nagerzucht behält sich das Recht vor, Stammdaten auszustellen und bei Bedarf an Mitglieder heraus zu geben.